Anfang Februar starten die Außenaufnahmen
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024

Mehrere Teilnehmer sowie Mitarbeiter bei den Außenaufnahmen im Wald

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt in diesem Jahr wieder für jede Hegegemeinschaft ein Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Im Amtsbereich sind es 35 Hegegemeinschaften, bayernweit 750. Zu einer Hegegemeinschaft gehören bei uns zwischen 8 und 21 Jagdreviere.

In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation der jungen Waldbäume in der nachwachsenden Waldgeneration durch Schalenwild und deren Einfluss auf die Entwicklung der unterschiedlichen Baumarten. Die Forstlichen Gutachten 2024 sollen die Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzenden und Jagdpachtenden in die Lage versetzen, für die Jagdjahre 2025/26 bis 2027/28 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.

Ausgangssituation

In Zeiten der Klimakrise sind waldverträgliche Wildbestände für unsere Wälder von existenzieller Bedeutung. Sie haben nur dann eine Zukunft, wenn klimafeste Baumarten in der Lage sind, zu stabilen Mischwäldern heranzuwachsen. Ob das der Fall ist, zeigt der wiederkehrende Blick auf die Entwicklung der Waldverjüngung. Deshalb sind unsere Forstlichen Gutachten mit ihren Revierweisen Aussagen wichtiger denn je. Sie sind als Monitoring- und Steuerungsinstrument für ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis unverzichtbar. Aus diesem Grund hat die Erstellung der Forstlichen Gutachten und der ergänzenden Revierweisen Aussagen hohe Priorität und wird im kommenden Jahr eine Schwerpunktaufgabe der Forstverwaltung sein.
Wesentliche Grundlage für das Forstliche Gutachten sind die Ergebnisse der systematisch durchgeführten Verjüngungsinventur. Die Außenaufnahmen zu dieser Waldinventur finden im Nürnberger Land im Zeitraum von Anfang Februar bis Ende April 2024 statt. Die Beteiligten (Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzenden und Jagdpachtenden) werden persönlich schriftlich eingeladen, an den Inventuraufnahmen teilzunehmen, um sich ein Bild von dem Verfahren und der aktuellen Verjüngungssituation an den Aufnahmeflächen zu verschaffen.
Das Aufnahmeverfahren der Verjüngungsinventur ist gegenüber 2021 unverändert. Die Auswertungen aus den vor Ort erhobenen Daten für die jeweilige Hegegemeinschaft werden zentral von der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising voraussichtlich bis Juli 2024 erstellt und sind anschließend im Internet auf der Homepage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Roth-Weißenburg einsehbar.
Nach Veröffentlichung können sich die Beteiligten innerhalb von vier Wochen schriftlich zu den Hegegemeinschaftsergebnissen äußern und dabei auch konkret auf die Verjüngungssituation in Ihrem Jagdrevier eingehen. Anschließend erstellt das AELF das Forstliche Gutachten, das im November 2024 von der unteren Jagdbehörde den Beteiligten zugeleitet wird. Anfang Februar lädt das AELF die Beteiligten und Interessierte zu öffentlichen Informationsveranstaltungen ein, bei denen das Aufnahmeverfahren vor Ort im Wald vorgestellt wird.
Weitere Informationen zum Forstlichen Gutachten 2024 finden Sie im Internet hier:

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