Alte Zäune - ein (altes) Problem
Wildschutzzäune werden dort gebaut, wo der Verbissdruck durch Hasen oder Reh das Aufwachsen der jungen Waldbäume verzögert oder gar verhindert.
Für die Waldbesitzer bedeutet dies hohe Kosten für die Errichtung sowie Aufwand und Arbeit für die laufende Unterhaltung der Zäune. Sobald der Zaun seinen Schutzzweck erfüllt hat, weil die Kultur dem Äser des Wildes entwachsen ist, besteht die Verpflichtung zum Abbau der Zäune.
Wann muss der Zaun abgebaut werden?
Einen generellen Zeitpunkt kann man nicht nennen, da er u.a. von der zu schützenden Baumart, der Pflanzengröße, der Wilddichte und dem Standort abhängt:
- Für eine wüchsige Bergahornkultur kann der Zaun schon nach 3 - 4 Jahren seine Aufgabe erfüllt haben, für eine langsam wachsende Tannen-Naturverjüngung kann es 15 Jahre dauern.
- Lärchen und Douglasien entwachsen dem Äser des Wildes relativ schnell, sind jedoch erheblich durch das Fegen des Rehbockes gefährdet, so dass der Zaun entsprechend länger notwendig ist.
Ein Wildschutzzaun verliert seine Berechtigung auch dann, wenn er beschädigt oder verfallen ist und somit dem Wild Zugang zur Kultur oder Naturverjüngung ermöglicht.
Solche Zäune werden nach dem Gesetz ab diesem Moment automatisch zu Abfall, auch wenn die Kultur oder der Anflug durchaus noch den Schutz bräuchte.
Dies bedeutet für den Waldbesitzer,
- dass er den Zaun umgehend reparieren,
- oder abbauen und ordnungsgemäß entsorgen muss.
Alte Zäune sind Abfall - Landratsamt ist zuständige Behörde
Für die Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften ist die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis zuständig.