Blühflächen richtig anlegen

Wer heuer im Kulturlandschaftsprogramm die "Maßnahme K56 – Mehrjährige Blühflächen" beantragt hat, wird demnächst ansäen.
Ein paar Tipps dazu:
- Saatgut gemäß „Qualitätsblühmischungen Bayern“ (QBB) verwenden und zum Standort passend auswählen
- feinkrümelige Bodenstruktur herstellen (Kreiselegge)
- ca. zwei Wochen vor Aussaat weitere Überfahrt mit der Kreiselegge, ca. 5 cm tief zur Entfernung unerwünschter Beikräuter und erneuter Einebnung
- Saatgut gründlich mischen und z. B. mit Getreide- oder Maisschrot o. ä. im Verhältnis 1:4 mischen für eine gleichmäßigere Verteilung
- Saatzeit etwa wie bei Mais plus drei Wochen danach ohne Frostgefahr, nachfolgende Niederschläge wären gut
- oberflächliche Saatgutablage, anschließend bei nicht zu feuchtem Boden walzen; sandige und trockene Böden evtl. schon vor der Saat durch Walzen verfestigen
- im weiteren Verlauf: kein Befahren, keine Pflege, keine Düngung, kein Pflanzenschutz, sich an den Blüten und ihren Besuchern erfreuen!
Eine Nach- oder Neuansaat bei misslungener Saat ist nach Absprache mit der örtlichen Wildlebensraumberatung möglich.
Und zum Schluss: Bis spätestens 30.09.2026 ist als Nachweis für die Verwendung von QBB-Saatgut die Kopie des Rechnungsbelegs sowie Saatgutetikett oder Kopie des Rechnungsbelegs sowie die Bestätigung „Qualitätsblühmischungen Bayern“ vorzulegen (idealerweise über die Mitteilungsfunktion in iBalis).
Und zum Schluss: Bis spätestens 30.09.2026 ist als Nachweis für die Verwendung von QBB-Saatgut die Kopie des Rechnungsbelegs sowie Saatgutetikett oder Kopie des Rechnungsbelegs sowie die Bestätigung „Qualitätsblühmischungen Bayern“ vorzulegen (idealerweise über die Mitteilungsfunktion in iBalis).
Eine Nach- oder Neuansaat bei misslungener Saat ist nach Absprache mit der örtlichen Wildlebensraumberatung möglich.
Und zum Schluss: Bis spätestens 30.09.2026 ist als Nachweis für die Verwendung von QBB-Saatgut die Kopie des Rechnungsbelegs sowie Saatgutetikett oder Kopie des Rechnungsbelegs sowie die Bestätigung „Qualitätsblühmischungen Bayern“ vorzulegen (idealerweise über die Mitteilungsfunktion in iBalis).
Und zum Schluss: Bis spätestens 30.09.2026 ist als Nachweis für die Verwendung von QBB-Saatgut die Kopie des Rechnungsbelegs sowie Saatgutetikett oder Kopie des Rechnungsbelegs sowie die Bestätigung „Qualitätsblühmischungen Bayern“ vorzulegen (idealerweise über die Mitteilungsfunktion in iBalis).

