Bienenpakt – Biene und Bauer im Landkreis Weißenburg
Blühende Kulturen - ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität
Landwirtschaftliche Bewirtschaftung und Erhalt der Artenvielfalt sind kein Widerspruch. Die Landwirtschaft kann durch den Anbau von blühenden Kulturen einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität leisten.
Blühende Kulturen können sehr gut mit den ohnehin bestehenden Anforderungen im Rahmen der Greeningauflagen kombiniert werden. Das bayerische Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm bietet hierzu weitere Förderungsmöglichkeiten an, um blühende Kulturen in betriebliche Fruchtfolgen zu integrieren.
Bienenpakt – Biene und Bauer: Flächenmeldung von Blühflächen
Notwendige Angaben:
- Vorname, Name
- Straße, Hausnummer
- PLZ, Ort
- Telefonnummer
- Mobilnummer
- Fax
- Fruchtart
- Flächengröße in Hektar
- Blühzeitraum circa
Raps
Ökologische Vorrangflächen als Blühflächen
NC 065, Brache mit Honigpflanzen einjährig
NC 066, Brache mit Honigpflanzen mehrjährig
Näheres zu den Anbauanforderungen ist im Merkblatt zum Mehrfachantrag 2021 aufgeführt.
Anlage 5 - Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land
Brachliegende Flächen, Puffer und Feldrandstreifen und Waldrandstreifen
NC 054, Beihilfefähige Ackerstreifen an Waldrändern
NC 058, Pufferstreifen und Feldrand auf Ackerland
Die Bienenweidemischung "Tübinger Mischung" wurde für die Begrünung von brachgelegten Feldern im Extensivierungsprogramm der Europäischen Union entwickelt und wird seit Jahren in ganz Mitteleuropa erfolgreich auf allen Böden und in allen Lagen, mit Ausnahme trockener Sandböden, eingesetzt. Das Blütenangebot nutzen Honigbienen, Wildbienen und viele andere Insekten.
Als Saattermin wird Anfang Mai empfohlen. Die Aussaat sollte in feuchten Boden erfolgen. Das Saatgut sollte leicht von Erde bedeckt sein, da die Mischung einige Dunkelkeimer enthält. Bei Maschinensaat werden 7 kg/ha benötigt, bei Flächensaat 9 bis 10 kg.
40 % Phacelia,
25 % Buchweizen
7 % Gelbsenf
6 % Koriander
5 % Ringelblume
5 % Schwarzkümmel
3 % Ölrettich
3 % Kornblume,
3 % Wildmalve
2 % Dill
1 % Borretsch
Blühbeginn: 3 Wochen nach Aussaat bis zum Einsetzen der ersten Fröste im Spätherbst.
ZWF, Zwischenfrüchte
Eine frühe Aussaat der Zwischenfrüchte begünstigt eine frühe Blütentracht für Bienen. Die zugelassenen Arten hierzu sind in Anlage 3 DirektZahlDurchV aufgeführt.
Interessante Pflanzen sind z. B. Phacelia, Buchweizen, Sonnenblume, Ölrettich, Rübsen, Senf. Wicken, Erbsen. Im Handel werden vielfältige Mischungen angeboten.
Informationen zu Zwischenfruchtanbau, Greening
Leguminosen- Stickstoffbindende Pflanzen
NC 210 Erbsen
NC 220 Ackerbohnen
NC 221 Wicken
NC 230 Lupinen
NC 421 Klee bzw. Rotklee
NC 423 Luzerne
NC 330 Sojabohnen
Durchwachsene Silphie und Energieblühmischungen
NC 871 Energieblühmischungen
Im Energiepflanzensektor sind mittlerweile die Durchwachsene Silphie oder Energieblühmischungen wie z.B. der "Veitshöchheimer Hanfmix" auf schwächeren Standorten durchaus als Alternative zum Silomais zu sehen bzw. zur Auflockerung von engen Biogasfruchtfolgen.
Aufgrund der langandauernden Blüte von Juni bis in den Spätsommer gelten sie als gute Bienenweide. Sie sind auch eine wichtige Nahrungsquelle für Blütenbesucher im Zeitraum August- September, in dem das Nahrungsangebot für Bienen und andere Insekten sehr begrenzt ist.
Informationen zu Silphie und Hanfmix