Düngung im Herbst - Sperrfristen

Die Sperrfristen gelten für alle Dünger, die einen wesentlichen Gehalt an Stickstoff (> 1,5 % N in der TM) enthalten. Ebenso gibt es eine Sperrfrist für Dünger mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (> 0,5% Phosphat in der TM) sowie für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost.
Die Sperrfristen betreffen also nicht nur die organischen Dünger wie z. B. Gülle und Mist oder Klärschlamm, sondern auch die mineralischen Dünger.
Sperrfristprogramm
Beim Sperrfristprogramm sind folgende Angaben zu einer betreffenden Fläche nötig:
- Befindet sich die Fläche in einer Roten und/oder Gelben Gebietskulisse
- Angaben zur Vorfrucht
- Angaben zur Hauptfrucht
- Bei Grünland evtl. Angaben zur Sperrfristverschiebung
- Angaben zur Zwischen- oder Zweitfrucht
- Saattermin
- Erntetermin
- Umbruchtermin
- Geplante nachfolgende Hauptfrucht

Düngung von Grünland ab dem 1. September
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