Zustand der Waldverjüngung im Amtsbereich
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).
In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation der jungen Waldbäume in der nachwachsenden Waldgeneration durch Schalenwild und deren Einfluss auf die Entwicklung der unterschiedlichen Baumarten.
Allgemeine Informationen zu den Forstlichen Gutachten 2024
Ab Februar finden im Wald die Inventuraufnahmen für die Erstellung der Forstlichen Gutachten statt. Die Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung untersuchen dazu an rund 22.000 Aufnahmepunkten den Zustand von Trieben und Knospen auf Verbissspuren von Schalenwild. Jagdgenossen, Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen und ausdrücklich eingeladen, sich aktiv ins Verfahren einzubringen und an den Außenaufnahmen teilzunehmen. So können sie sich direkt vor Ort ein Bild von der Verbisssituation verschaffen und in einen konstruktiven Austausch treten.
Auf den Seiten des Staatsministeriums finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Forstlichen Gutachten in Bayern.
Es werden Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung gestellt: Hintergründe zu den Forstlichen Gutachten, Arbeitsanweisungen zur aktuellen Vegetationsaufnahme, Wissenswertes zu den Revierweisen Aussagen, Formulare für Beteiligte sowie die Ergebnisse der Erhebung von 2021.
Forstliche Gutachten 2024 im Amtsbereich
Im Amtsbereich werden in diesem Jahr für 35 Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten erstellt. Zu einer Hegegemeinschaft gehören bei dabei zwischen 8 und 21 Jagdreviere. Die Forstlichen Gutachten 2024 sollen die Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzenden und Jagdpachtenden in die Lage versetzen, für die Jagdjahre 2025/26 bis 2027/28 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.
Ausgangssituation in der Region
Verjüngungsinventur im Wald
In Zeiten der Klimakrise sind waldverträgliche Wildbestände für unsere Wälder von existenzieller Bedeutung. Sie haben nur dann eine Zukunft, wenn klimafeste Baumarten in der Lage sind, zu stabilen Mischwäldern heranzuwachsen. Ob das der Fall ist, zeigt der wiederkehrende Blick auf die Entwicklung der Waldverjüngung. Deshalb sind unsere Forstlichen Gutachten mit ihren Revierweisen Aussagen wichtiger denn je. Sie sind als Monitoring- und Steuerungsinstrument für ein ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis unverzichtbar. Aus diesem Grund hat die Erstellung der Forstlichen Gutachten und der ergänzenden Revierweisen Aussagen hohe Priorität und wird im kommenden Jahr eine Schwerpunktaufgabe der Forstverwaltung sein.
Verjüngungsinventur
Wesentliche Grundlage für das Forstliche Gutachten sind die Ergebnisse der systematisch durchgeführten Verjüngungsinventur. Die Außenaufnahmen zu dieser Waldinventur finden im Nürnberger Land im Zeitraum von Anfang Februar bis Ende April 2024 statt. Die Beteiligten (Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzenden und Jagdpachtenden) werden persönlich schriftlich eingeladen, an den Inventuraufnahmen teilzunehmen, um sich ein Bild von dem Verfahren und der aktuellen Verjüngungssituation an den Aufnahmeflächen zu verschaffen.
Anfang Februar lädt das AELF die Beteiligten und Interessierte zu öffentlichen Informationsveranstaltungen ein, bei denen das Aufnahmeverfahren vor Ort im Wald vorgestellt wird. Das Aufnahmeverfahren der Verjüngungsinventur ist gegenüber 2021 unverändert.
Die Auswertungen aus den vor Ort erhobenen Daten für die jeweilige Hegegemeinschaft werden zentral von der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising voraussichtlich bis Juli 2024 erstellt und sind anschließend im Internet auf der Homepage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Roth-Weißenburg einsehbar.
Erstellung der Forstlichen Gutachten
Nach Veröffentlichung können sich die Beteiligten innerhalb von vier Wochen schriftlich zu den Hegegemeinschaftsergebnissen äußern und dabei auch konkret auf die Verjüngungssituation in Ihrem Jagdrevier eingehen. Anschließend erstellt das AELF das Forstliche Gutachten, das im November 2024 von der unteren Jagdbehörde den Beteiligten zugeleitet wird.
Forstliche Gutachten 2021 im Amtsbereich
Regionale Erhebung von Ergebnissen
Der Bereich Forsten des AELF Roth-Weißenburg i.Bay. hat die Forstlichen Gutachten für die zwölf Hegegemeinschaften mit 174 Jagdrevieren im Landkreis Roth und im Bereich der Stadt Schwabach, sowie die zehn Hegegemeinschaften mit 141 Jagdrevieren im Landkreis Nürnberger Land sowie für die 13 Hegegemeinschaften mit 196 Jagdrevieren im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Großen Kreisstadt Weißenburg i.Bay. angefertigt.
Hegegemeinschaft 543 Spalt
Hegegemeinschaft 544 Georgensgmünd
Hegegemeinschaft 545 Abenberg
Hegegemeinschaft 546 Büchenbach
Hegegemeinschaft 547 Roth
Hegegemeinschaft 548 Greding
Hegegemeinschaft 549 Heideck
Hegegemeinschaft 550 Hilpoltstein
Hegegemeinschaft 551 Thalmässing
Hegegemeinschaft 552 Schwabachtal
Hegegemeinschaft 553 Wendelstein
Hegegemeinschaft 554 Allersberg
Hegegemeinschaft 519 Schwarzachtal
Hegegemeinschaft 520 Moritzberg
Hegegemeinschaft 521 Unteres Pegnitztal
Hegegemeinschaft 522 Oberland
Hegegemeinschaft 523 Mittleres Pegnitztal
Hegegemeinschaft 524 Albachtal
Hegegemeinschaft 525 Michelsberg
Hegegemeinschaft 526 Hammerbachtal
Hegegemeinschaft 527 Oberes Pegnitztal
Hegegemeinschaft 528 Lorenzer Reichswald
Hegegemeinschaft 555 Gunzenhausen
Hegegemeinschaft 556 Hahnenkamm Nord
Hegegemeinschaft 557 Hahnenkamm Süd
Hegegemeinschaft 558 Markt Berolzheim
Hegegemeinschaft 559 Gelbe Bürg
Hegegemeinschaft 560 Pappenheim
Hegegemeinschaft 561 Langenaltheim
Hegegemeinschaft 562 Treuchtlingen
Hegegemeinschaft 563 Weißenburg
Hegegemeinschaft 564 Alesheim
Hegegemeinschaft 565 Ellingen Pleinfeld
Hegegemeinschaft 566 Syburg
Hegegemeinschaft 567 Gräfensteinberg